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Wegweisendes Urteil gegen Abofallen-Anwältin

(25.08.2009)

Gericht stoppt anwaltliches Raubrittertum im Internet

Das Amtsgericht Karlsruhe www.amtsgericht-karlsruhe.de
hat ein Urteil gefällt, das große Auswirkungen auf den Kampf gegen Internet-Abofallen haben dürfte. Die Inkasso-Anwältin Katja Günther wird darin verpflichtet, einem Abofallen-Opfer die Anwaltskosten zur Abwehr der Inkasso-Forderungen zu ersetzen.

er der Klagenden, ließ das Gericht feststellen, dass die Abo-Rechnung nichtig war. Auch ist in der Urteilsbegründung von der "Beihilfe zum versuchten Betrug" die Rede - eine wegweisende Entscheidung im Kampf gegen Abofallen. "Genau das war unsere Intention. Wir haben dazu einen Fall herausgegriffen und generalstabsmäßig aufgezogen", meint Klas, IT-Rechtsexperte bei der Kanzlei Martin und Küster

http://www.martinundkuester.de,

Online-Plage Abofallen

Abofallen sind eine Online-Plage. Das Problem ist stets das Gleiche. Der Anwender glaubt, sich lediglich für ein Angebot anzumelden, doch irgendwo auf der Seite sind Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit - so auch beim "Geburtstags-Archiv". "Die Seite ist ersichtlich darauf angelegt, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots", so die zuständige Richterin in der Entscheidungsbegründung des aktuellen Urteils. Außerdem habe die beklagte Inkasso-Anwältin im Verfahren nicht bestritten, dass sie in ähnlichen Fällen nach Androhung von Feststellungsklagen Rechnungen storniert habe. "Dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren", heißt es in der Entscheidungsbegründung.

"Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug", hält die Richterin fest. Daher seien die Anwaltskosten, die der Klägerin bei der Abwehr der Inkasso-Forderung entstanden sind, ein kausal verursachter Schaden, den die Beklagte zu erstatten habe - 46,41 Euro, wozu noch die Gerichtskosten für das Verfahren kommen. Die geforderte Summe habe der Anwalt der Beklagten, der Münchner Bernhard Syndikus, schon überwiesen, "nachdem ersichtlich wurde, dass das Gericht nicht die Ansicht der Abofallen-Seite teilt", so Klas. Damit habe man wohl das Urteil noch zu vermeiden gesucht.

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