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Verfassungsgericht kippt CMA-Agrarmarketing
(03.02.2009)
Zwangsabgabe für Werbung verfassungswidrig
Endgültige Niederlage für das staatliche Agrarmarketing: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die nun seit Jahrzehnten insbesondere von Bauern erhobene Zwangsabgabe für allgemeine Agrarmarktwerbung wie "Die Milch macht´s" für verfassungswidrig.
Durch die Abgabenpflicht werde unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen, ihr Geld für die eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen, heißt es in dem Urteil. Die "Förderungsmaßnahme" sei - so die Karlsruher Richter als Zwangsmaßnahme anzusehen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Mehrwert staatlich organisierter gegenüber privatwirtschaftlicher Werbung.
Mit den jährlichen Einnahmen des Absatzfonds von rund 90 Millionen Euro wurden bislang zentrale Werbemaßnahmen finanziert, die die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrarwirtschaft im EU-Binnenmarkt verbessern sollten.
Eingezogen wurde das Geld insbesondere von rund 380.000 Landwirtschaftsbetrieben. Die Mittel flossen vor allem an die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA).
Schon 2002 Kollision mit Europarecht
Bereits im Jahre 2002 waren die CMA-Werbesprüche für europarechtswidrig erklärt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beanstandete die Werbung "Aus deutschen Landen frisch auf den Tisch", weil mit der Herkunftsbezeichnung der freie Handel im europäischen Binnenmarkt behindert werde.
Dies nahmen die jetzt erfolgreichen Kläger zum Anlass, ganz grundsätzlich Sinn und Berechtigung des Absatzfonds zu bestreiten.
Lange versuchte die CMA ihre Pfründe zu verteidigen. So musste sie sich vor einigen Jahren schon den Vorwurf gefallen lassen, die Werbung einseitig auf konventionelle Produkte zu beziehen und Bio-Produkte nicht zu fördern. Nach zähem Ringen wurde seinerzeit dann ein "Extra-Topf" speziell für Bio-Werbung eingerichtet.
Alle internen Reformen und Reförmchen fanden jedoch schließlich keine Gnade bei den Karlsruher Verfassungsrichtern. Mit dem Urteil geht damit eine lange Ära immer wieder kritisierter weil in ihrer Wirkung zweifelhafter CMA-Werbung endgültig zu Ende.



