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Umweltschadensgesetzt in Kraft getreten

(30.04.2007)

Umweltschäden müssen künftig vom Verursacher saniert werden

Natur- und Umweltschützer könnten, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND, ab sofort effektiver gegen Umweltsünder vorgehen. Mit einem formlosen Antrag bei der Umweltbehörde könnten künftig Verursacher zur umfassenden Sanierung der von ihnen angerichteten Schäden verpflichtet werden.

Wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UFU)mitteilen, gelte künftig jede erhebliche neue Schädigung von Gewässern, Böden, Biotopen und Arten, unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb von Schutzgebieten ereigne, als Umweltschaden. Das gelte auch für Landwirte, die zum Beispiel durch intensive Massentierhaltung mit der anfallenden Gülle das Grundwasser schädigten.

Nach dem neuen Gesetz müssen die zuständigen Behörden die Verantwortlichen verpflichten, Schäden auf eigene Kosten zu sanieren. Umweltverbände und Betroffene können die Behörden zum Handeln auffordern, wenn Umweltschäden unsaniert bleiben oder nur unzureichend saniert wurden. Die Verantwortlichen und ebenso die zuständigen Behörden können bei Untätigkeit notfalls auf dem Klageweg gezwungen werden, die Schäden zu beseitigen.

UfU-Vorstandsvorsitzender Michael Zschiesche: "Endlich gibt es für die Aktiven und Ehrenamtlichen in den Umweltverbänden, aber auch für jeden betroffenen Bürger die Möglichkeit, Umweltsündern und untätigen Umweltbehörden auf die Finger zu klopfen. Das ist ein wichtiges Mittel, um zum Beispiel Grundwasserverschmutzungen mit Pestiziden oder Abholzungen in geschützten Buchenwäldern zu verhindern. Wir erwarten, dass dieses neue Instrument einen wichtigen Beitrag für den Schutz von Natur und Umwelt leistet."

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