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Krankenkassen zahlen jetzt auch Homöopathie
(22.06.2006)
Mehr als 50 gesetzliche Kassen übernehmen Behandlungskosten
Die Homöopathie ist sicherlich eine der preiswertesten Therapien und war dennoch lange Zeit von den gesetzlichen Krankenkassenleistungen ausgeschlossen. Nachdem 5 Betriebskrankenkassen vorangingen, haben mittlerweile mehr als 50 gesetzliche Kassen die Blockadehaltung beendet und zahlen Ihren Mitgliedern die Behandlungskosten. Die - allerdings in der Regel nicht besonders hohen - Medikamentenkosten müssen die Patienten allerdings nach wie vor selbst tragen. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr werden auch diese Kosten übernommen.
Grundlage für die Kostenübernahme, die seit Mai 2006 gilt, sind Verträge zur integrierten Versorgung (IV) mit Klassischer Homöopathie zwischen den Kassen und dem deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Für die Mitglieder dieser Kassen bedeutet das die Übernahme der homöopathischen Leistungen bei einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung "Homöopathie". Zu diesen Leistungen zählen die Erstanamnese, die Folgeanamnese, Arzneiauswahl, homöopathische Analyse und Beratung.
Für die teilnehmenden Ärzte bedeutet der Vertrag eine festgelegte faire Honorierung ihrer Arbeit. Die Homöopathie ist laut Sozialgesetzbuch V Bestandteil der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es fehlten dem Vertragsarzt aber bislang jegliche Abrechnungsmöglichkeiten für seine Zeit intensiven Gesprächsleistungen.
Zum 1. Juni 2006 sind zahlreiche Innungskrankenkassen dazu gestoßen. Weitere Kassen zeigen Interesse und werden mit einiger Sicherheit folgen.
Die aktuelle Liste aller teilnehmenden Krankenkassen finden Sie unter
Dort bitte unter "Homöopathie für Kassenpatienten" schauen.



