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Grenzwerte gegen Elektrosmog "liederlich und fahrlässig"

(05.10.2006)

Scharfe Kritik von Wiener Krebsprofessor an Telekom-Lobby und Behörden

Solange es auf Grund von Forschungsdefiziten über die Auswirkungen der Handy-Nutzung und der Strahlung von Sendemasten für den Mobilfunk keine ausreichenden Daten gebe, um eine gesundheitliche Unbedenklichkeit zu gewährleisten, solle im Sinne des Vorsorgeprinzips die Belastung der Bevölkerung so gering wie möglich gehalten werden. Das fordert Professor Siegfried Knasmüller vom Institut für Tumorbiologie an der Uni Wien.

Ihm pflichtet Professor Günter Käs von der Bundeswehrhochschule in Neubiberg (bei München) bei: "Politik und Industrie bestehen darauf, dass die bisherigen Grenzwerte nur aufgrund von wissenschaftlich abgesicherten Ergebnissen geändert werden. Frei nach dem Motto: Was nicht messbar ist, existiert nicht. Darauf können wir aber nicht warten. Bis dahin hat es uns vielleicht umgebracht.“

Worum geht es? Elektromagnetische Felder (EMF) erwärmen das Gewebe. Technisch wird dies zB bei der Mikrowelle genutzt. Der sogenannte thermische Grenzwert soll den menschlichen Körper vor einer Überhitzung schützen. Als unbedenklich gilt eine Erwärmung um 0,5 °C bei einer sechsminütigen Bestrahlung. Um den thermischen Grenzwert einzuhalten, darf ein EMF der E-Netze mit einer Leistung von 9,5 Watt (W) auf einen Quadratmeter Körperoberfläche wirken (D-Netze: 4,7 W/m²). Hat sich die Regulierungsbehörde von der Einhaltung der Grenzwerte überzeugt, bescheinigt sie dem Betreiber die Unbedenklichkeit: „Nach den derzeit wissenschaftlich anerkannten Grenzwerten, die den heutigen Stand von Forschung und Technik darstellen, kann von keiner Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden.“

Inzwischen belegen viele Studien an Mensch und Tier, dass bereits kleinste Feldstärken auch nichtthermische, krank machende biologische Effekte verursachen – lange bevor sich das Gewebe erwärmt, nämlich bei 0,00001 W/m², dem millionsten Teil des zulässigen Wertes.

Indiz dafür, dass die Unbedenklich der Handy-Strahlung keineswegs erwiesen ist, ist die auffällige Zurückhaltung der Versicherer: Die Versicherungswirtschaft lehnt eine Absicherung als zu riskant ab. Einen Vorgeschmack von dem, was den Mobilfunk-Betreibern drohen könnte, gibt ein Präzedenzfall aus den USA: Ein Berufungsgericht in Texas hat einem Ehepaar eine Schadenssumme von 1,2 Millionen Dollar für Wertminderung und Verlust an Wohnqualität zuerkannt. Eine Mobilfunkfirma hatte in nmittelbarer Nähe einen Sendeturm errichtet.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link:

www.lebenswert-leben.at

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