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Breite Kritik an der Novelle der EU-Bio-Verordnung

(06.03.2006)

EU-Kommission plant im Eiltempo einschneidende Verschlechterungen

Sowohl der europäische Zusammenschluss der Bio-Bewegung, die IFOAM-EU-Gruppe, wie auch der deutsche Bund der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft BÖLW als Zusammenschluss von Erzeuger-, Verarbeiter- und Handelsverbänden haben sich gegen die Vorschläge der EU-Kommission zu einer Novellierung der EU-Bioverordnung ausgesprochen. Bis Juni 2006, so die Planung, soll die Ratsverordnung vom Ministerrat verabschiedet werden, zum 1. Januar 2009 sollen die neuen Regelungen ergänzt um wesentliche Inhalte vollumfänglich in Kraft treten. Die betroffenen Akteure, und zwar nicht nur in der Bio-Branche, sind größtenteils entsetzt über den Entwurf. Sie setzen sich nun unter Zeitdruck zur Wehr. In der Entstehungsphase des neuen Verordnungswerkes wurden die Vertreter der betroffenen Gruppen und die Verbände nicht offiziell in die Beratungen mit eingebunden.

Kritik über die Vorlage hagelt es von verschiedensten Seiten. Vom Bauernverband und Bio-Verbänden über Verbraucherschützer und Hersteller bis zum Einzelhandel sind sich offensichtlich alle einig im Hinblick auf die Mangelhaftigkeit des Entwurfs zur neuen EU-Bio-Verordnung. Die interpretierbaren Formulierungen ließen zu viel Spielraum, wichtige Punkte seien außen vor gelassen und die Rechtsicherheit gehe verloren, argumentieren unter anderem Rechtsexperte Hanspeter Schmidt (Bild) aus Freiburg, die Anbau-Verbände und der BÖLW. Die IFOAM-EU-Gruppe bezeichnet die Vorlage als „gravely inadequate“ also „gänzlich unangemessen“. Sollte es zur Verabschiedung des Entwurfs kommen, sehen viele die Prinzipien des Öko-Landbaus grundlegend bedroht.

Thomas DoschBioland-Bundesvorstand und Mitglied im IFOAM-EU-Board Thomas Dosch (Bild), kritisiert unter anderem, dass der Entwurf vor allem auf die Erleichterung des internationalen Handels abziele. Zusätzlich befürchten Vertreter der Bio-Bewegung eine enorme Schwächung des Verbraucherschutzes. Eine irreführende Kennzeichnung von Pseudo-Bioprodukten werde durch die Novelle ermöglicht und der Import von Drittlandsware zweifelhaften Ursprungs erleichtert, beanstandet der Deutsche Bauernverband.

Wesentliche Kritikpunkte sind:

• Die Kompetenzen der Kommission werden erheblich ausgeweitet. Die Kommission hat dadurch die letzte Entscheidung über praktisch alle Fragen des Öko-Landbaus. Die Definitionshoheit zur Ökologischen Lebensmittelwirtschaft ginge vollständig auf eine Verwaltungsbehörde über.

• Das Kontrollsystem ginge ebenfalls nahezu vollständig auf den Staat über. Die Rolle der Kontrollstellen würde auf die eines Verwaltungshelfers reduziert. Ihr Expertensachverstand wäre praktisch nicht mehr gefragt.

• Der Verordnungsentwurf trifft viele sehr allgemein gehaltene Aussagen, die aber weit reichende Konsequenzen haben. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Anhänge), die zur Beurteilung der Auswirkungen nötig sind, müssen noch – von der EU-Kommission (!) - erarbeitet werden.

• Wichtige Regelungsbereiche (z.B. Mindeststallflächen, Regelungen im Zusammenhang mit Arzneimitteleinsatz) finden überhaupt keine Erwähnung.

Das Landwirtschaftsministerium in Berlin hat Verständnis für die Kritik der Bio-Branche signalisiert. Gerd Müller, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesagrarministerium, teilt das Urteil der Verbände, dass diese EU-Vorlage nicht akzeptabel ist. Die Vereinfachung dürfe nicht zu Lasten des Verbraucherschutzes führen, äußerte auch Staatssekretär Müller auf der Anhörung in Bonn. Eine Weiterentwicklung der geltenden Regelung sei jedoch sinnvoll.

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