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Spanische Richter lassen "bio" für konventionelle Produkte gelten

(09.01.2009)

Absurde Begründung: "Bio" sei mittlerweile eine "übliche" Bezeichnung

Mehr als drei Jahre, nachdem der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass das Wort 'bio' nur für die nach den Grundsätzen ökologischer Herstellungsmethoden erzeugten Produkte benutzt werden darf, hat die 1. Zivilkammer des spanischen Obersten Gerichtshofes jetzt in zwei Kassationsverfahren entschieden. Danach dürfen Jogurthersteller das Kürzel ,bio’ verwenden, um damit auch ihre konventionellen Produkte zu bezeichnen. Begründet wird dies in dem Urteil damit, dass "bio" inzwischen zu einer "üblichen Bezeichnung" geworden sei.

Der oberste spanische Zivilgerichtshof betrachtet die bisherige Exklusivität des Begriffs "Bio" durch seine ständige Benutzung als aufgeweicht und möchte daher eine Reservierung allein für ökologische Produkte nicht mehr gelten lassen. Eine Reaktion der Europäischen Kommission dürfte vermutlich nicht lange auf sich waren lassen. Die EU-Kommission hatte bis jetzt die Verwendung des Begriffs "Bio" allein für ökologisch erzeugte Produkte verteidigt.

Diese Entscheidung bedeutet jedoch keine Aufweichung des EU-Bio-Siegels. Im Gegenteil! Wenn künftig Produktbezeichnungen und Markennamen mit der Silbe "Bio" auch bei nicht ökologisch erzeugten Produkten erlaubt sind, nimmt die Bedeutung des EU-Bio-Siegels als dann einzigem und eindeutigen Unterscheidungsmerkmal zu. Wer sich von einem Produktnamen wie "Bio-Jogurt" nicht täuschen lassen will, muss also in Zukunft konsequent auf das EU-Bio-Siegel auf der Verpackung achten. Nur das garantiert wirklichen "Bio"-Status des Produktes.

Sicher geht, wer Verbandsware kauft

Sicher geht auch, wer Verbandsware (also Produkte die zusätzlich zum EU-Bio-Siegel das Logo von Demeter, Bioland, Naturland oder einem anderen deutschen Anbauverband tragen) kauft. Da ist garantiert "Bio" drin, erzeugt mit deutlich höheren Standards als bei Produkten, die "nur" das EU-Bio-Siegel führen.

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