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Imker fliehen vor Gen-Mais
(15.07.2008)
Gerichtlich angeordnete Vertreibung der Bienenvölker
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte am 30. Mai entschieden, dass die Imker in der Umgebung staatlicher Versuchsflächen mit der Gen-Maissorte MON-810 mit ihren Völkern während der Maisblüte abwandern müssen, um sich vor der Kontamination ihrer Produkte durch Genmais zu schützen.
Das Gericht stellte fest, dass bereits geringste Spuren von MON-810 zum Verlust der Verkehrsfähigkeit der Bienenprodukte führen. Die betroffenen Imker sind nicht für die Wanderung mit ihren Bienenvölkern ausgerüstet und zum Teil auch gesundheitlich nicht in der Lage, die schweren Bienenkästen zu transportieren. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund hat daher eine „Fluchthilfe“ für die Imkerkollegen organisiert und wird mit geeignetem Gerät den schwierigen Abtransport von bis zu 50 Bienenvölkern durchführen. Die Imker verlassen ihre angestammten Plätze und Bienenhäuser nur unter Protest.
Bienenvölker erhalten in München "politisches Asyl"
Daher werden die Völker während der Maisblüte in das Blickfeld der Verursacher des Problems in der Landeshauptstadt München
aufgestellt. Die Stadt München hat dankenswerterweise Flächen angeboten, auf denen den Bienenvölkern für die nächsten Wochen „gentechnikpolitisches
Asyl“ gewährt wird. Die Verantwortlichen der Staatsregierung sollen durch mehrere „Vertriebenencamps“ in
ihrer Landeshauptstadt ständig an die Konsequenzen ihrer Pro-Gentechnikpolitik erinnert werden.
Die vertriebenen Bienenvölker werden von Vertretern der Münchner Bienenzuchtvereine empfangen. Die Münchner Imker erklären sich mit ihren vom Genmaisanbau betroffenen Kollegen solidarisch und haben angeboten,
die Betreuung der Bienen für die kommenden Wochen zu übernehmen. Die umliegenden gentechnikfreien Landkreise haben ebenfalls den Imkern Asyl für ihre Völker angeboten.
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