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Baden-Württemberg will Imker billig abspeisen
(13.08.2008)
Entschädigung im Schnellverfahren
Im Frühjahr dieses Jahres kam es in Baden-Württemberg durch das Mais-Beizmittel Poncho der Firma Bayer mit dem Wirkstoff Clothianidin zur bisher größten dokumentierten Bienenvergiftung Deutschlands. Das Land Baden-Württemberg will nun, nach Angaben des Ökoanbauverbandes Bioland, in einer Hau-Ruck-Aktion kurzfristig den Schadensausgleich für die Imkern regeln, die von dem extremen Bienensterben betroffenen sind. Die schriftlichen Angebote des Landes lägen, so Bioland, jetzt auf dem Tisch und deckten die real entstandenen Schäden für Berufs- und Erwerbsimker nicht ab.
Weit über 11.000 Bienenvölker waren laut Bioland betroffen. Die Firma Bayer Crop Science habe bisher nur insgesamt 2 Mio Euro als Pauschal-Entschädigung in Aussicht gestellt und das Land Baden-Württemberg solle diese Mittel verteilen. Dazu stellt Bioland fest: "Die baden-württembergische Landesregierung scheint es als ihre Aufgabe zu erachten, Bayer Crop Science vor den Schadenersatzansprüchen der Imker zu schützen. Anstatt darauf zu dringen, dass der real entstandene Schaden beglichen wird, rechnet sie den Schaden klein und stülpt den Berufs- und Erwerbsimkern ein an der Hobby-Imkerei orientiertes, pauschaliertes Entschädigungsmodell über. Danach sollen alle Imker im Schnitt mit ca. 150 Euro pro geschädigtem Bienenvolk abspeist werden. In ähnlich gelagerten Vergiftungsfällen der Vergangenheit wurden den Imkern von den Versicherungen über 500 Euro pro Bienenvolk zugesprochen, um den entstandenen Schaden an den Bienen und die entgangene Honigernte auszugleichen. Gemessen daran verteilt Landwirtschaftsminister Hauk nur Almosen."
Für die Imker kommt nach Einschätzung von Bioland noch der langfristige Schaden hinzu, der durch den Verlust von Kunden entsteht, die dieses Jahr nicht bedient werden konnten. Berufs- und Erwerbsimker ernten durch gezielte Wanderung mit ihren Bienen verschiedene Honigsorten und erzielen dadurch wesentlich höhere Erträge als Imker, die an einem Standort bleiben. Dem müsse bei der Festlegung von Entschädigungsmodellen Rechnung getragen werden, fordert Bioland. Sowohl Bioland als auch der DBIB fordern von Minister Hauk, den real entstandenen Schaden zu ersetzen. In der Regel können die Imker ihre Ertragsverluste durch die Bienenvergiftung mittels Aufzeichnungen aus den Vorjahren plausibel belegen. Die Landesregierung habe den Imkern eine viel zu enge Frist bis zum 15.August gesetzt, die niedrige Pauschalentschädigung anzunehmen und damit auf weitere Forderungen zu verzichten.
Bioland protestiert: "Diese kurze Fristsetzung hat keine sachliche Begründung und fällt zudem in eine Zeit mit hohen Arbeitsspitzen in der Berufs- und Erwerbsimkerei. Hier soll Druck aufgebaut werden, damit die Imker die niedrige Entschädigung annehmen. Bioland und DBIB fordern daher von Minister Hauk, den Imkern mindestens bis zum 30. September Zeit zu geben, um auch andere Optionen, einschließlich des Rechtsweges, zu prüfen.



