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Unzulässige Bestrahlung bei Lebensmitteln aufgedeckt

(03.07.2007)

Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt Überwachungsergebnisse vor

Rund zwei Prozent der in Deutschland im Jahr 2006 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehoerden der Bundeslaender, ueber die das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)in Berlin informiert hat.

In immerhin 4137 Proben konnten die Prüfer unerlaubte Bestrahlung nachweisen. Bei rund einem Drittel der wegen unzulaessiger Bestrahlung beanstandeten Lebensmittel handelte es sich um Suppen und Saucen. Ueber ein Viertel der Beanstandungen wegen unzulaessiger Bestrahlung entfiel auf Nahrungsergaenzungsmittel. Auch Pilze, Gewuerze, asiatische Nudelsnacks, Tee und getrocknetes Gemuese wurden wegen unzulaessiger Bestrahlung beanstandet. Diese Lebensmittel duerfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Zudem waren die Lebensmittel nicht als bestrahlt gekennzeichnet.

Hintergrundinformation

Um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhoehen oder gesundheitsschaedliche Mikroorganismen in Lebensmitteln abzutoeten, ist in verschiedenen Laendern die Bestrahlung einer Reihe von Lebensmitteln zugelassen, in Deutschland jedoch nicht. In Deutschland duerfen lediglich getrocknete aromatische Kraeuter und Gewuerze bestrahlt verkauft werden.

Die verwendete energiereiche Strahlung stammt von radioaktivem Material (Gammastrahlung) oder wird von Maschinen erzeugt (Roentgenstrahlung oder beschleunigte Elektronen). Das radioaktive Material geht jedoch nicht auf das Lebensmittel ueber und fuehrt auch nicht dazu, dass Strahlung von dem bestrahlten Lebensmittel ausgeht.

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL zum Thema „Bestrahlte Lebensmittel“:

bvl.bund.de

Informationen der EU-Kommission zum Thema „Bestrahlte Lebensmittel“:

ec.europa.eu

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