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Neues Gesetz leistet Massentierhaltung Vorschub
(25.06.2007)
Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung stark eingeschränkt
Wie das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mitteilen, hat der Bundestag mit dem "Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren" die Errichtung neuer Anlagen zur Massentierhaltung stark erleichtert.
Sei bisher bei der Hennenhaltung eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Anlagen ab 42.000 Tiere vorgeschrieben gewesen, erhöhe das neue Gesetz diese Schwelle auf 60.000 Tiere. Bei der Ferkelzucht sei dieser Wert von 6000 auf 9000 Tiere angehoben worden. Bei der Intensivhaltung und -aufzucht von Rindern und Kälbern sowie bei Pelztieren werde künftig sogar ganz auf die UVP-Pflicht verzichtet.
Gerhard Timm, BUND-Geschäftsführer, äußerte sich empört: „Dieses erneute Beispiel einer so genannten Beschleunigungsgesetzgebung spricht allen Bekundungen von Bundesagrarminister Horst Seehofer für mehr Tier- und Umweltschutz Hohn. Die Massentierhaltung wird von einem Großteil der Bevölkerung zu Recht abgelehnt. Sie ist Ursache für überhöhte Nitratwerte in den Gewässern, für Waldschäden und verursacht ein Fünftel der klimaschädlichen Treibhausgase. Die Futtermittelimporte tragen außerdem maßgeblich zur Abholzung des Regenwaldes bei.“



