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EU kippt Größennorm für Lebensmittelverpackungen
(06.10.2006)
Demnächst 95-Gramm Schokoladentafeln?
In den siebziger Jahren zum Schutz der Verbraucher eingeführt, jetzt von der EU gekippt: Normgrößen für die Verpackung von rund 70 Lebensmitteln wie Kaffee, Zucker, Butter, Kakao oder Schokolade. Damit wird die verbrauchertäuschende 95-Gramm-Tafel Schokolade möglich, warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Preisvergleiche werden schwieriger, das Angebot noch unübersichtlicher. Die neue Freiheit für die Hersteller wird trotz weiter bestehender Pflicht zur Grundpreisangabe eine Verschlechterung des Verbraucherschutzes mit sich bringen. Der EU-Wettbewerbsrat entschied sich dennoch für eine Deregulierung. Die umstrittene Entscheidung kam erst Zustande nachdem Italien, Frankreich und Spanien für sich Ausnahmen aushandelten. Das EU-Parlament muss dem Kompromiss noch zustimmen, und die Mitgliedstaaten müssen die neue Regelung innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
"Die Vorgehensweise der Kommission, bewährte verbraucherschützende Vorschriften unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung ersatzlos zu streichen, geht in eine völlig falsche Richtung", sagt Verbraucherzentralen-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Deregulierung sei nur dort sinnvoll, wo sie dem Staat, den Bürgern und den Unternehmen nützen. Die Freigabe der Füllmenge nutze ausschließlich und einseitig den Unternehmen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) warf der Bundesregierung vor, die Interessen der Konsumenten in den Hintergrund gestellt zu haben und sich nicht für verbindliche Füllmengen - zumindest für wichtige Grundnahrungsmittel wie Milch, Butter, Zucker, Nudeln und Kaffee - eingesetzt zu haben. "Unsere Hoffnungen liegen nun beim Europaparlament", so Müller. Sie forderte die deutschen Europaparlamentarier auf, der völligen Freigabe von Nennfüllmengen in der Zweiten Lesung nicht zuzustimmen.
Neben enormen Nachteilen für die Konsumenten wies der vzbv auch auf drohende zusätzliche Kostenbelastungen für Länder und Kommunen durch einen notwendigen Ausbau der Marktüberwachungsbehörden hin. Schon jetzt stellen die zuständigen Eichämter Jahr für Jahr zahlreiche Verstöße wegen unterfüllter Fertigpackungen fest: So enthielten laut Füllmengenstatistik 2004 des Bundeswirtschaftsministeriums sechs Prozent der Produkte im Mittel weniger Inhalt als auf der Verpackung angegeben. Bei Verpackungen mit schwankenden Gewichtsangaben wie zum Beispiel abgepacktes Gemüse oder Fleisch waren die Abweichungen so groß, dass jedes siebte bis achte Produkt gar nicht hätte verkauft werden dürfen. Durch unterschiedliche Verpackungsgrößen würde der Aufwand für die Überprüfung erheblich zunehmen. "Oder es können weniger Kontrollen als bisher durchgeführt werden - zum Nachteil der Verbraucher und der ehrlichen Anbieter", so Müller.



