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Nulltoleranz bei Honig
(06.09.2011)
Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Gemäß einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes darf Honig keine Zutat enthalten, die aus GVO hergestellt wurde, wenn diese in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist. Hierunter fällt auch verunreinigter Pollen.
Damit gab der Europäische Gerichtshof der Klage eines Imkers statt, der für seinen gentechnisch verunreinigten Honig Entschädigung vom Verursacher verlangte. Der Anbauverband Bioland begrüßte das Urteil: „Das Urteil stärkt die Position von Imkern und Konsumenten, die sich nicht der Wirtschaftsmacht internationaler Saatgutkonzerne beugen,“ kommentiert Jan Plagge, Präsident von Bioland die Gerichtsentscheidung. „Der Schutz von Mensch und Umwelt muss absoluten Vorrang vor den Einzelinteressen von Saatgutkonzernen haben, die GVO vermarkten“. Mit dem Richterspruch müsse kein Imker mehr in dem von ihm produzierten Honig Gentech-Pollen und kein Verbraucher gentechnisch verunreinigten Honig akzeptieren.
„Bundesministerin Ilse Aigner muss jetzt handeln und die angekündigte Novelle des Gentechnikgesetzes nutzen, um Honig vor Verunreinigungen mit GVO zu schützen. Bioland fordert einen Abstand von mindestens fünf Kilometern zwischen Bienenstöcken und Feldern auf denen Gentech-Pflanzen angebaut werden. Dies entspricht dem durchschnittlichen Flugradius einer Biene,“ so Plagge.
Die Bundesländer fordert Bioland auf, Importhonige auf nicht zugelassene GVO zu untersuchen und bei Positivfunden aus dem Verkehr zu ziehen. „Die Bestätigung der Nulltoleranz durch den EuGH muss nun in der Praxis umgesetzt werden, so Plagge.



