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Globaler Aufruf gegen Patente auf konventionelles Saatgut und Nutztiere
(10.02.2009)
Offener Brief an die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes
Bereits bekannt ist die Praxis multinationaler Gentec-Konzerne wie Monsanto, durch Patentierungen ihre Vormachtstellung am Markt abzusichern. Nun melden zunehmend auch Firmen solche Tier- und Pflanzenzüchtungen zum Patent an, die auf konventionelle Art - also ohne Hilfe der Gentechnik - erfolgten. Das bedeutet eine schleichende Enteignung von Bauern und Züchtern: Landwirte dürfen ihr Saatgut aus der Ernte nicht mehr zurückbehalten und Züchter können mit dem patentierten Saatgut nur noch sehr eingeschränkt weiter arbeiten.
Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) will nun am Fall eines Patentes auf Brokkoli (EP 1069819) grundsätzlich entscheiden, ob konventionelle Pflanzen patentierbar sind. Die Entscheidung (Fall T 0083/05) wird auch bindend sein für alle anhängigen Patentanträge und sogar für Nutztiere und deren Nachkommen.
Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Interesse der multinationalen Konzerne in den letzten Jahren die Patentierbarkeit immer stärker ausgeweitet und die bestehenden Verbote unterlaufen. So gibt es ein Verbot der Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten – trotzdem wurden bereits einige hundert Patente auf genmanipulierte Sorten erteilt. Grundlage für diese Patente ist eine äußerst umstrittene EU-Patentrichtlinie (98/44/EG), sowie die Entscheidung der so genannten Großen Beschwerdekammer des Amtes, die 1999 entschieden hat, dass derartige Patente grundsätzlich erteilt werden.
Grundsatzentscheidung "Brokkoli"
Die Große Beschwerdekammer des EPA will am Fall des Patentes auf Brokkoli (EP 1069819) grundsätzlich entscheiden, wo die Grenzen der Patentierbarkeit liegen. Der Brokkoli wurde lediglich mit Hilfe einer Gen-Diagnose (MAB - marker assisted breeding) auf seine natürlichen Gene untersucht. Die Gene wurden dabei nicht verändert. Alle Brokkoli-Pflanzen, die ähnliche Gene haben, sollen laut dem Patent als "technische Erfindung" gelten. Ihre Verwendung zur Züchtung und die Pflanzen selbst sollen unter Patentschutz gestellt werden. So soll das Verbot der Patenterung von "im wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren" ausgehebelt werden.
Einzelheiten zum Brokkoli-Fall sind hier nachzulesen:
Das EPA hat für ähnliche Fälle schon Patente erteilt: So wurde etwa für die niederländische Firma Enza Zaden Beheer ein Patent auf pathogenenresistenten Salat erteilt
Landwirtschaftliche Institutionen und zahlreiche engagierte Einzelpersonen setzen sich nun in einem offenen Brief an das EPA dafür ein, dass Landwirtschaft, Züchtung und Viehhaltung unabhängig und frei erhalten bleiben und die Nahrungsmittel für kommende Generationen sicher gestellt sind. Sie wenden sich gegen Patente auf Leben.
Wer sich mit seiner Unterschrift an dieser Aktion beteiligen möchte, erreicht den offenen Brief unter folgendem Link:
Offener Brief an die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes



