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naturkostaktiv.de ist ein Verbund von selbstständigen Naturkostfachgeschäften, Bio-Lieferdiensten und Hofläden biologisch wirtschaftender Bauernhöfe zur Vermarktung von Naturkost und Naturwaren via Internet. Ob Bio-Gemüseabo, eine Ökokiste mit Bio-Brot, Bio-Käse und Bio-Fleisch oder einzelne Bio-Produkte - die Dezentralität und Regionalität ist unser Grundsatz. Wir versenden keine Waren über große Distanzen. Das Geschäft, das sich Ihnen nach Eingabe Ihrer Postleitzahl präsentiert, ist der Fachhändler oder Bio-Bauer "um die Ecke".

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Am 1.1.2009 trat neue Bio-Verordnung in Kraft

(30.12.2008)

Wo Bio drauf steht, bleibt Bio drin!

Wie der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft BÖLW mitteilt, garantiert auch die neue EU-Öko-Verordnung 834/2007, die am 01.01.2009 in Kraft trat, die gewohnt hohe Qualität und Sicherheit von Bio-Produkten. Während der Inhalt gleich bleibe, ändere sich für den Verbraucher die Kennzeichnung der Bio-Produkte.

Zwar dürften laut BÖLW das deutsche Bio-Siegel und die Markenzeichen der deutschen Anbau-Verbände weiter auf die Verpackungen stehen, spätestens ab dem 01.07.2010 müsse jedoch zusätzlich das neue EU-Bio-Logo verwendet werden, das derzeit erarbeitet werde. Ein erster Entwurf musste nach Protesten zurückgezogen werden, da er zu sehr dem Aldi-Bio-Zeichen ähnelte. Hinzu kommt die verpflichtende Herkunftsangabe, die nach EU-Herkunft, nicht EU-Herkunft und EU-Herkunft/nicht EU-Herkunft unterscheidet. Zusätzlich könne – bei einem Anteil von 98% der Rohwaren aus einem Land – die nationale Herkunft angegeben werden.

Vergleiche man das Ergebnis des Revisionsprozesses mit dem ersten Verordnungsentwurf habe der BÖLW gemeinsam mit seinem europäischen Verband, der IFOAM-EU-Gruppe, und dem deutschen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach drei Jahren harter Verhandlungen, zähem Ringen und viel Detailarbeit viel erreicht. Dazu Alexander Gerber, Geschäftsführer des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): „Vor allem bei der Kontrolle von Importware und den Regelungen zur Verarbeitung konnten substanzielle Fortschritte erreicht werden. So ist es jetzt möglich, dass auch Zusatz- und Hilfsstoffe in Bio-Qualität hergestellt und eingesetzt werden können.“ Dennoch entspricht die EU-Öko-Verordnung in einigen Punkten nach wie vor nicht dem Verständnis, das die deutschen Anbauverbände vom Ökologischen Landbau haben. So erlaubt die Verordnung z.B. die Teilbetriebsumstellung. Die im BÖLW organisierten Verbände werden ihre strengeren Standards oberhalb der EU-Öko-Verordnung konsequent weiterentwickeln und kommunizieren.

Der BÖLW stellt auf seiner Homepage einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur alten EU-Öko-Verordnung zur Verfügung:

www.boelw.de

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